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KESTEL MAH. ÜNİVERSİTE CAD. NO: 86/3 ALANYA / ANTALYA
Während der ProjektdauerFlächenvergabe im TEKMER
%80 – %95Einkommensteuerförderung für F&E-Personal
%50Förderung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung
%100Steuerabzug für F&E-Ausgaben

1Was ist TEKMER?

TEKMER (Technologieentwicklungszentrum) ist eine Einrichtung, der KOSGEB die Nutzung des Namens TEKMER gestattet hat. Sie bietet Gründern und Unternehmen eine Dienstleistung für technologie- und innovationsorientierte Geschäftsideen oder Projekte, die F&E und/oder die Innovation von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen beinhalten.

TEKMER unterstützen Gründer und Unternehmen in drei Phasen:

Vorinkubation

Schulungen, Beratung, Mentoring, Validierung der Projektidee und Geschäftsentwicklung für Gründer, die noch kein Unternehmen gegründet haben.

Inkubation

Technische Beratung, Mentoring, Coaching, Zugang zu Investoren und Netzwerken, Arbeitsbereich, gemeinsam nutzbare Maschinen und Software sowie Accelerator-Programme.

Nach der Inkubation

Markt- und Wachstumsstrategie, Finanzierungssuche, Zugang zu Netzwerken sowie Weitergabe von Erfahrungen durch alumni Unternehmen an neue Gründer.

Rechtliche Grundlage

  • KOSGEB-Gesetz Nr. 3624 und die darauf gestützte Verordnung über die KOSGEB-Förderprogramme (RG 15.06.2010, Nr. 27612).
  • KOSGEB-İŞGEM/TEKMER-Förderprogramm und Umsetzungsgrundsätze (gültig ab 01.03.2020).
  • Präsidialerlass Nr. 58 (RG 08.04.2020): Er beauftragt KOSGEB damit, Technologiezentren und Entwicklungszentren zur Förderung der Entwicklung von Unternehmen und Gründern zu gründen und ihre Gründung zu unterstützen.

2Wer kann profitieren?

Gründer (natürliche Personen, die noch kein Unternehmen gegründet haben) und Unternehmen können sich bei TEKMER bewerben, wenn sie eine technologie- und innovationsorientierte Geschäftsidee oder ein entsprechendes Projekt haben. Auch Eigentümer von F&E- und Innovationsprojekten, die Anspruch auf KOSGEB-Förderung haben, kann im TEKMER eine Fläche zugewiesen werden.

TEKMER-Themen

Gemäß den Umsetzungsgrundsätzen arbeiten TEKMER in einem oder mehreren verbundenen Themenfeldern:

EnergieErneuerbare EnergienLuftfahrtVerteidigungPharmaMedizintechnikMedizintechnikBiotechnologieNanotechnologieGenetikRobotikMaschinenbauElektrotechnikElektronikChemieInformations- und KommunikationstechnologieSoftwareDigitalisierungKünstliche Intelligenz

Entscheidend ist, dass das Projekt F&E oder Innovation beinhaltet; die Liste ist durch „und ähnliche Themen“ offen ausgestaltet.

3Flächenvergabe und grundlegende Regeln

Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach dem Projekt

Dem Gründer oder Unternehmen wird im TEKMER eine Fläche für die Dauer seiner F&E- oder Innovations-Geschäftsidee beziehungsweise seines entsprechenden Projekts zugewiesen.

Der Exekutivausschuss trifft die Aufnahmeentscheidung

Strategische Entscheidungen wie die Aufnahme und den Austritt von Gründern beziehungsweise Unternehmen trifft der TEKMER-Exekutivausschuss mit mindestens drei Mitgliedern. Der zuständige KOSGEB-Direktor ist geborenes Mitglied des Ausschusses; der Ausschuss tritt mindestens zweimal jährlich zusammen.

Ankerunternehmen

Für Ankerunternehmen, die im TEKMER einen Beitrag für die dort ansässigen Gründer leisten, gilt keine zeitliche Begrenzung; die für diese Unternehmen reservierte Fläche darf jedoch höchstens 30 % der gesamten Arbeitsfläche betragen.

Belegung und bauliche Anforderungen

Die Belegungsquote der Arbeitsflächen muss am Ende des zweiten Programmjahres mindestens %50 betragen. Die baulichen Anlagen des TEKMER müssen über mindestens 1.000 m² geschlossene Fläche verfügen (sofern das Thema es erfordert, kann für die Einrichtung eine Ausnahme gewährt werden) und dürfen grundsätzlich nicht innerhalb der Grenzen eines Technologieentwicklungsgebiets liegen.

Bewerbungen für Alanya TEKMER werden ausschließlich online entgegengenommen. Nach der Vorprüfung und der Bewertung der Geschäftsidee wird Ihre Bewerbung dem Exekutivausschuss vorgelegt. Zum Bewerbungsformular

4Steuer- und SGK-Förderungen Gesetz Nr. 5746

Das Gesetz über die Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Designtätigkeiten Nr. 5746 sieht für die im TEKMER ansässigen Technologiezentrumsunternehmen folgende Unterstützungen vor:

FörderungUmfang
F&E-SteuerabzugDie gesamten F&E- und Innovationsausgaben werden bei der Ermittlung des Unternehmens- oder Gewerbeertrags als Abzug berücksichtigt. Reicht der Ertrag nicht aus, wird der nicht abziehbare Betrag auf die folgenden Jahre übertragen.
Einkommensteuer-QuellensteuerförderungDie Einkommensteuer auf die Vergütungen, die F&E- und Supportpersonal für diese Tätigkeiten erhält, wird in Höhe von %95 bei Personen mit Doktorgrad, %90 bei Personen mit Masterabschluss und %80 bei allen Übrigen über die Kurzfristige Steuererklärung abgezogen. Absolventen der vom Gesetz geförderten Programme (Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und die vom Ministerium festgelegten weiteren Programme) profitieren vom jeweils höheren Satz.
Unterstützung der SozialversicherungsbeiträgeDie Hälfte des auf die Vergütungen von F&E- und Supportpersonal berechneten Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung wird vom Fiskus getragen.
Ausnahme von der StempelsteuerUrkunden im Zusammenhang mit F&E- und Innovationstätigkeiten sowie Urkunden über Vergütungen an dieses Personal sind von der Stempelsteuer ausgenommen.

Zu beachtende Voraussetzungen

  • Die Zahl der Supportmitarbeiter, die von der Förderung profitieren, darf in Vollzeitäquivalenten 10 % der gesamten Zahl der F&E-Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten nicht überschreiten. Bei einer Überschreitung wird die Förderung beginnend beim Supportmitarbeiter mit dem niedrigsten Bruttolohn angewendet.
  • Die Förderung wird anhand des Verhältnisses der für F&E-Tätigkeiten aufgewendeten Zeit zur gesamten Arbeitszeit berechnet; Zeit für Mehrarbeit und Überstundenzuschläge, die 45 Wochenstunden übersteigen, sind nicht förderfähig.
  • Beamte können diese Förderungen nicht in Anspruch nehmen.
  • Für die Unterstützung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung und die Ausnahme von der Stempelsteuer ist ein vom TEKMER-Direktorium ausgestelltes Dokument erforderlich. Die Sozialversicherungsförderung wird ab dem auf den Erhalt des Dokuments folgenden Monatsbeginn angewendet.
  • F&E-Ausgaben müssen getrennt von anderen Ausgaben bilanziell erfasst werden.

Für ein TEKMER-Dokument können Sie Alanya TEKMER kontaktieren. Es wird empfohlen, die Förderung vor ihrer Inanspruchnahme mit Ihrem Steuerberater abzustimmen. Kontakt

5KOSGEB-İŞGEM/TEKMER-Förderprogramm

Dieses Programm ist die KOSGEB-Unterstützung für die Errichtung und den Betrieb von TEKMER, die dem Trägerunternehmen, das das TEKMER betreibt, gewährt wird; den Gründern im TEKMER werden keine direkten Zahlungen geleistet. Die Gründer profitieren von den vom Programm finanzierten Schulungen, Beratungen, gemeinsamen Nutzungsbereichen und Accelerator-Programmen.

Programmlaufzeit5 Jahre
Fördersatz%75
Überwachung4-monatige Zeiträume
Obergrenzen der Förderung im Programmdokument (2020)
FörderbestandteilObergrenze
Möbel und Ausstattung300.000 TL (rückzahlungsfrei)
Gemeinsam nutzbare Maschinen, Anlagen und Software500.000 TL rückzahlungsfrei + 1.000.000 TL rückzahlbar
Personalkosten1.000.000 TL (jährlich höchstens 200.000 TL)
Schulung, Beratung, Organisation und Öffentlichkeitsarbeit1.000.000 TL (rückzahlungsfrei)

Die Limits können von KOSGEB zeitweise aktualisiert werden; für die aktuellen Beträge sind die Ankündigungen von KOSGEB maßgeblich.

6Unterschied zwischen TEKMER und Technologiepark

TEKMERTechnologiepark (TGB)
RechtsgrundlageKOSGEB-Gesetz Nr. 3624, İŞGEM/TEKMER-FörderprogrammGesetz über Technologieentwicklungsgebiete Nr. 4691
Zuständige StelleKOSGEB (Recht zur Nutzung des Namens TEKMER)Ministerium für Industrie und Technologie; die Region wird von der Betreibergesellschaft geführt
AufenthaltsdauerWährend der Laufzeit des F&E- oder InnovationsprojektsFür Inkubatorunternehmen je nach Projektdauer höchstens 36 Monate
StandortGrundsätzlich außerhalb eines TechnologieentwicklungsgebietsInnerhalb der ausgewiesenen Regionsgrenzen
FörderungF&E-Förderungen im Rahmen des Gesetzes Nr. 5746Regionale Förderungen im Rahmen des Gesetzes Nr. 4691

Das Gesetz Nr. 7263 (2021) hat die Bestimmungen zur Förderung von Inkubatorzentren, Inkubatorgründern und Start-up-Kapital in den Gesetzen Nr. 4691 und Nr. 5746 aktualisiert.

7Grundbegriffe

F&E
Systematisch durchgeführte kreative Arbeiten, die auf wissenschaftliche und technologische Unsicherheit ausgerichtet sind und darauf abzielen, den Wissensbestand zu erweitern und zur Gestaltung neuer Prozesse, Systeme und Anwendungen zu nutzen.
Innovation
Prozesse und Ergebnisse, die auf einer neuen Produkt-, Dienstleistungs-, Methoden- oder Geschäftsidee beruhen, die auf soziale und wirtschaftliche Bedürfnisse eingeht, den bestehenden Märkten angeboten werden kann oder neue Märkte schaffen kann.
Gründer
Eine natürliche Person, die auf Grundlage einer Geschäftsidee ein eigenes Unternehmen gründen möchte.
F&E-Mitarbeiter
Forscher und Techniker, die unmittelbar in F&E-Tätigkeiten eingesetzt sind.
Supportmitarbeiter
Personal wie Führungskräfte, technische Mitarbeiter, Laboranten, Sekretäre, Arbeiter und ähnliche Beschäftigte, die an F&E- und Innovationstätigkeiten teilnehmen oder unmittelbar damit verbunden sind.
Ankerunternehmen
Ein Unternehmen, dem im TEKMER eine Fläche zugewiesen wird, um einen Beitrag für die dort ansässigen Gründer und Unternehmen zu leisten und das keine Aufnahmevoraussetzungen für das TEKMER erfüllen muss.
Trägerunternehmen
Eine juristische Person, die gegründet wurde, um das KOSGEB-Förderprogramm in Anspruch zu nehmen, und das TEKMER betreibt.
Accelerator-Programm
Ein Programm mit Mentoring, Zugang zu Finanzierung, speziellen Schulungen und gemeinsamen Arbeitsbereichen, um die zügige Entwicklung von Gründern und Unternehmen zu fördern.

Dieser Leitfaden ist eine informative Zusammenfassung der folgenden offiziellen Dokumente und ersetzt keine Rechtsauskunft. Maßgeblich sind die Dokumente selbst sowie die aktuellen Vorschriften der zuständigen Stellen.

Rechtsdokumente

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